Beratung und Vertretung im Gesellschaftsrecht
Die Beratung und Begleitung bei gesellschaftsrechtlichen Anliegen betrifft gleichermaßen Personengesellschaften (GbR, KG, OHG) wie Kapitalgesellschaften (GmbH) sowie rechtsfähige
Stiftungen und Vereine. Wir bitten dabei insbesondere - Beratung zur Gesellschaftsform der Personen- oder Kapitalgesellschaft und zu deren einzelnen Formen als optimalen Rahmen für die verfolgten Unternehmensziele - Vorbereitung und Durchführung der Unternehmensgründung mit Gestaltung der Gesellschaftsverträge - Gestaltung und Umstrukturierung Ihres Unternehmen bei der Marktpositionierung, für Expansionsvorhaben, für Unternehmensbeteiligungen oder für Unternehmenskauf beziehungsweise Unternehmensverkauf - Entwurf der Satzung der GmbH - des Geschäftsführer-Anstellungsvertrags - Fragen der Haftung von Organmitgliedern der GmbH - Prüfung und Beratung im Zusammenhang mit Vertriebsmodellen, und dabei insbesondere zum Handelsvertreter-Vertrag / Handelsvertreterrecht und zum Franchise-Vertrag.
Als Rechtsanwältin kann ich unter anderem folgende Dienstleistungen für meine Mandanten erbringen:
- Handelsrecht
- Gesellschaftsrecht
- Vertragsgestaltung
- Wettbewerbsrecht
Kernbereiche der Beratung mit bulgarischem Bezug sind Unternehmen aus dem Sektor der Stammzellenforschung und der regenerativen Energie, sowie Transport- und Speditionsunternehmen, die bei Ihrer Etablierung auf dem osteuropäischen Markt, sowie bei Joint Ventures rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen.