Allgemeines Vertragsrecht

Durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechtes, das am 01.01.2002 in Kraft trat, hat sich das allgemeine Vertragsrecht in erheblichen Bereichen geändert.

Prägend für das allgemeine Leistungsstörungsrecht ist der Tatbestand der Pflichtverletzung. Ebenso wurde das gesamte Verjährungsrecht völlig umgestaltet. An die Stelle der früheren Regelverjährung (30 Jahre) tritt nunmehr grundsätzlich eine Verjährungsfrist von drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den, den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat. Von dieser Regelverjährung von drei Jahren gibt es wichtige Ausnahmen.

Das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechtes hat erhebliche Auswirkungen im Alltag, sowohl für den Verbraucher als auch für den Unternehmer.

Gegenstand allgemein vertragsrechtlicher Fragen sind unter anderem solche wie:

  • Welche Ansprüche stehen mir gegen meinen Vertragspartner zu?
  • Steht mir ein Leistungsverweigerungsrecht zu?
  • Sind Ansprüche bzw. Gegenansprüche eventuell verjährt?

Um mögliche Lösungsansätze zu Ihren speziellen Fragen entwickeln zu können, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
 

Durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechtes, das am 01.01.2002 in Kraft trat, hat sich das allgemeine Vertragsrecht in erheblichen Bereichen geändert.

 

Prägend für das allgemeine Leistungsstörungsrecht ist der Tatbestand der Pflichtverletzung. Ebenso wurde das gesamte Verjährungsrecht völlig umgestaltet. An die Stelle der früheren Regelverjährung (30 Jahre) tritt nunmehr grundsätzlich eine Verjährungsfrist von drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den, den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat. Von dieser Regelverjährung von drei Jahren gibt es wichtige Ausnahmen.
Das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechtes hat erhebliche Auswirkungen im Alltag, sowohl für den Verbraucher als auch für den Unternehmer.

Gegenstand allgemein vertragsrechtlicher Fragen sind unter anderem solche wie:

  • Welche Ansprüche stehen mir gegen meinen Vertragspartner zu?
  • Steht mir ein Leistungsverweigerungsrecht zu?
  • Sind Ansprüche bzw. Gegenansprüche eventuell verjährt?
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