Vertragsgestaltung

 

Ein weiteres Haupttätigkeitsfeld unserer Kanzlei ist die Vertragsgestaltung, Vertragsprüfung und Vertragsverhandlungen.
Vertragsgestaltung wird allgemein hin als Kautelarjurisprudenz bezeichnet. Darunter versteht man die vorbeugende Beratung und Gestaltung von zukünftigen Verhältnissen und Situationen der Parteien.
 
"Pacta sunt servanda" wussten schon die alten Römer. Einmal geschlossene Verträge sind einzuhalten.
 
In Deutschland gilt grundsätzlich der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Das heißt, dass Verträge grundsätzlich formlos und damit auch mündlich oder einfach per Handschlag geschlossen werden können. Nur in bestimmten Situationen ist ein Formzwang vorgeschrieben. So beim Darlehensvertrag, Schenkungsversprechen und Grundstücksvertrag. Dabei unterscheidet das deutsche Recht zwischen dem sog. zwingendem Recht und dem dispositiven Recht. Viele vom europäischen und deutschen Gesetzgeber verabschiedete Gesetze enthalten Normen, die abdingbar sind. Das heißt, an dieser Stelle kann der Vertragspartner davon abweichen und eine andere Regelung vereinbaren. Vielfach weiß der einzelne gar nicht davon, dass er seine Vorstellungen an diesen Punkten einbringen kann.
Daher gibt es viele Situationen, in denen schriftliche Verträge nützlich sein können:
  • Vorverhandlungen über mögliche Zusammenarbeiten oder Zusammenschlüsse (Geheimhaltung der Geschäftsideen und -entwicklungen)
  • Kooperationen zwischen Unternehmen und freien Berufen
  • Abmahnungen wegen vermeintlicher Verletzungen von Rechten Dritter
  • Ausschluss ausländischen Rechts und inländischer internationaler Verträge
  • Beilegung von Konflikten wegen Mängeln, Verzug, Unvermögen und Schadensersatzforderungen
  • Vereinbarung zukünftiger außergerichtlicher Konfliktbeilegungen wegen Geheimhaltung des Konflikts und Zügigkeit sowie fachlicher Nähe anderer Streitverfahren (inländische und ausländische Handelskammer, Schiedsverfahren usw.)
Wir gestalten auf der Basis Ihrer Anforderungen Vertragswerke für die private und geschäftliche Ebene und übernehmen insbesondere folgende Aufgaben:
  • Durchführung und Steuerung von Vertragsverhandlungen
  • Unterstützung bei Vertragsverhandlungen
  • Entwurf Allgemeiner Geschäftsbedingungen 
  • Erstellung von Gesellschaftsverträgen
  • Prüfung von Vertragsentwürfen
  • Vertragsanalyse und Rechtsfolgenberatung
    • Schadensersatz und Mängelhaftung
    • Vertragsverletzung 
    • Kündigung, Rücktritt und Anfechtung
  • Optimierung wirtschaftlicher Zielsetzungen
  • Krisenmanagement und Moderation bei Vertragskonflikten
  • Durchsetzung und Abwehr vertraglicher Ansprüche