Gerade bei wirtschaftsrechtliche Fragestellungen aber auch in anderen Rechtsgebieten sind steuerliche Erwägungen von großer Bedeutung und dürfen bei der Beratung und Betreuung von Mandanten nicht außer Betracht gelassen werden.
Darum arbeiten wir in Kooperation mit Steuerkanzleien, die unsere Mandanten sowohl bei unternehmenssteuerlich relevanten Entscheidungen (z.B. Unternehmensgründung, Zweigniederlassungen u.a.) als auch bei steuerlich relevanten Entscheidungen für Privatpersonen begleiten.
Das Steuerrecht ist bei folgenden beispielhaft aufgenommenen Rechtshandlungen von ebenso erheblicher Bedeutung wie die juristische Ausgestaltung:
· Wahl der Unternehmensform, steuerliche Gestaltung beim Unternehmenskauf
· Erbfolge bei Unternehmen und Vermögen, sowie bei einer Immobilie
· Ehevertrag, Trennungsvereinbarung und Scheidungsvereinbarung und ihre Auswirkungen auf die Steuer
Insbesondere berücksichtigen unsere Kooperationspartner auch die bulgarischen steuerrechtlichen Anforderungen unserer bulgarischen juristischen und natürlichen Personen als Mandanten.
Sollten Sie Beratung und Unterstützung bei steuerlichen Fragen benötigen setzen Sie sich mit uns in Verbindung und vereinbaren einen Termin.