Honorar

Effizienz und Transparenz

Wir bieten unsere Rechtsberatung nach Honorarvereinbarungen an, die im Vorfeld unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen besprochen und vereinbart werden.
 
Als Mandant erwarten Sie zu Recht, dass ein Rechtsanwalt als Ihr Berater Ihnen gegenüber seine Leistungen stets mit hohem Engagement und in bester Qualität erbringt.
 
Die Abrechnung dieser anwaltlichen Leistungen kann auf der Basis des tatsächlichen Zeitaufwandes erfolgen, ausgerichtet auf den erforderlichen oder gewünschten Aufwand und den erzielten wirtschaftlichen Mehrwert für den Mandanten. Eine solche Stundensatzvereinbarung ermöglicht Ihnen eine transparente Honorareinschätzung. Sie behalten die Kontrolle über die Kosten.
Ebenso kann die Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit auf der Basis von Pauschalvereinbarungen erfolgen, wodurch für den Mandanten das Risiko eines hohen zeitlichen Arbeitsaufwands des Anwalts, verbunden mit Mehrkosten entfällt.
 
Die herkömmliche Honorierung auf der Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ist ebenso eine mögliche Abrechnungsvariante, die für Sie u.a. den Vorteil bietet, dass das anfallende Honorar von einer evtl. bestehenden Rechtsschutzversicherung voll getragen wird oder als Schadensersatz von der Gegenpartei zu tragen ist.