Mediation

Die Mediation ist ein freiwilliges und vertrauliches Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung eines Konfliktes, in dem eine dritte Person – Mediator/-in die Konfliktparteien dabei unterstützt, zu einer gemeinsamen Vereinbarung zu gelangen. Gegenstand der Mediation können Zivil-, Handels-, Arbeits-, Familien- und Verwaltungskonflikte, bezüglich der Verbraucherrechte und andere Konflikte zwischen privaten und/oder juristischen Personen sein.
Spätestens mit dem Inkrafttreten des Mediationsgesetzes der Bundesrepublik am 12.01.2012, wurde die Beratung über der Möglichkeiten der außergerichtlichen Konfliktregelung im Rahmen der Mediation kodifizierte Anwaltspflicht im Rahmen der Rechtsberatung des Mandanten. 
 

Mediationsvorteile:

freiwillig- das Verfahren beginnt im beiderseitigen Einvernehmen und wird solange fortgeführt  wie es von den Parteien gewünscht ist.
kontrolliert – die Parteien haben die Kontrolle über den Konflikt und seinen Ausgang. Sie entscheiden über den Ausgang des Mediationsverfahrens, in dem sie das Ergebnis an ihren Interessen anpassen.
schnell – eine Vielzahl der Fälle wird innerhalb einiger Stunden bearbeitet und abgeschlossen. Andere Fälle können Tage oder Wochen in Anspruch nehmen, abhängig von der Schwierigkeit der Fragen und dem Willen der Beteiligten.
günstig – die Mediation ist deutlich günstiger als das Gerichts- oder Schiedsverfahren.
vertraulich – alle Umstände, Daten und Unterlagen, die im Zuge des Verfahrens den Beteiligten bekannt geworden sind, bleiben vertraulich.
Erhalt und Verbesserung der Beziehungen – das Verfahren erlaubt den Parteien die Spannung zu überwinden und ihre Beziehungen unter Abwägung der gemeinsamen Interessen aufrechtzuerhalten.
bequem– die Mediation wird in einer für die Beteiligten formlosen und angenehmen Umgebung sowie zeitlich flexibel durchgeführt.
gewinnbringend– durch die Mediation gewinnen beide Parteien, da sie zu einer gemeinsamen Vereinbarung gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht.