Kern des Privaten Baurechts stellt das gesetzliche Werkvertragsrecht sowie das Regelwerk der VOB/B und der VOB/C dar. In diesem Bereich vertreten und beraten wir unterschiedliche Baubeteiligten auf Auftragnehmer- und Auftraggeberseite wie z.B. private Bauherren, Handwerksfirmen und Bauunternehmer in allen Belangen des Baurechts. Unsere Schwerpunkte im privaten Baurecht sind:
- Gestaltung, Prüfung, Verhandlung von Bauverträgen und sonstigen Bauvertragsunterlagen
- Vertragsgestaltung
- Vertragsprüfung
- Gewährleistungsansprüche
- Baubegleitende Rechtsberatung
- Beratung und Vertretung bei Ansprüchen aus gestörtem Bauablauf
- Kündigung und Abnahme
- Beratung und Vertretung bei Baumängeln
- Außergerichtliche Streitbeilegung / Mediation
- Vertretung in gerichtlichen Verfahren
Streitvermeidung und außergerichtliche Streitbeilegung sind dabei unser Hauptziel, um für unsere Mandanten durch Verhandlungsgeschick und optimaler Ausschöpfung der Rechtsvorschriften das denkbar wirtschaftlich bestmögliche Ergebnis erzielen zu können.